Allgemeine Verkaufsbedingungen der FutureCarbon GmbH

Art. 1 Geltungsbereich
1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Garantieerklärungen.
1.3. Diese Bedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung, die unter www.future-carbon.de einsehbar ist,  auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden.
1.4. Es wird gemäß § 312 e Abs. 2 Satz 2 BGB vereinbart, dass § 312 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB keine Anwendung finden.
 
Art. 2 Angebote, Vertragsabschlüsse, Vertragsunterlagen, Vertragsinhalt
2.1. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Vertragsangebote können wir innerhalb von einer Woche annehmen.
2.2. Abbildungen und Angaben in Werbeunterlagen und sonstigen Darstellungen sind unverbindlich.
2.3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Dateien oder Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Dateien oder Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.4. Mangels anderer Vereinbarungen gelten als technische Vertragsunterlagen die vereinbarten Zeichnungen, Muster, Beschreibungen und andere Unterlagen, wobei für Rohstoffe die handelsüblichen Werkstoff-Normen, Bezeichnungen und DIN-Toleranzen maßgebend sind. Gewichtsangaben sind hierbei unverbindlich.